Neue Gesetze betreffen auch deutsche Finanzdienstleister
Die Schweiz reformiert ihr Aufsichtsrecht. Warum die neuen Gesetze auch Folgen für deutsche Anbieter haben, erläutert die Juristin Lamara von Albertini.
Am 1. Januar 2020 treten in der Schweiz sowohl das neue Finanzinstitutsgesetz (Finig) als auch das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) zusammen mit den dazugehörenden Verordnungen und unterschiedlichen Übergangsfristen in Kraft. Mit Einführung beider Gesetze findet eine grundlegende Reform im schweizerischen Aufsichtsrechts statt.